Mietbedingungen
- Vertragsschluss
Buchungen, die auf der Webseite durchgeführt worden sind, sind stets nur als Angebot durch den Mieter zu sehen, die Annahme dieses Angebotes behält sich der Vermieter vor. Beide Parteien können innerhalb einer Frist von 48 Stunden den Vertrag kostenfrei widerrufen.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
- Mietpreis und Nebenkosten
Eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens bis 21 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle Nebenkosten wie Endreinigung, Strom, Wasser et cetera enthalten. Das Laden von Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Teilelektroantrieb (Hybrid) ist nicht gestattet. Sollten Sie dennoch ein Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Teilelektroantrieb (Hybrid) laden, werden Ihnen Stromkosten von 200 Euro in Rechnung gestellt.
3.1 Kaution
Eine Kaution wird nicht verlangt.
3.2 Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
3.3 Rauchen
Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
4.1 Mietzeitraum
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter nach Vereinbarung in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung und übergibt dem Mieter zwei Schlüssel.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und in einem besenreinen Zustand übergeben. Zusätzlich zu der Besenreinheit hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
4.2 An- und Abreisezeiten
Die Anreisezeit ist zwischen 15.00 und 19.00 Uhr. Die Abreisezeit liegt zwischen 0.00 und 11.00 Uhr.
- Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:
25% (mindestens jedoch 50 EURO)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:
50% der Übernachtungskosten.
Nach dem 35. Tag vor Beginn der Mietzeit
85% der Übernachtungskosten.
Bei Nichterscheinen ab dem ersten Tag der Vermietung sind 90% der Übernachtungskosten zu leisten.
Der Mieter kann den Nachweis erbringen, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Dem Vermieter steht ein Widerspruchsrecht zu.
Der Erstatzmieter und der bisherige Mieter haften als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter wird nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vermieten und die dadurch ersparten Verluste auf die Stornogebühren anrechnen.
Dem Mieter wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
- Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung oder Restzahlung) nicht fristgemäß leistet.
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
- Aufhebung des Vertrags
Der Mietvertrag kann im beidseitiger Einverständnis gekündigt werden oder von einer der Parteien, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei die bereits entstandene Verluste erstatten.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit der Schaden von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem im Vertrag benannten Kontaktpersonen anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden und Weiterfresserschäden ist der Mieter schadensersatzpflichtig.
In Ausgussbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches hineingeworfen oder geschüttet werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter informationpflichtig gegenüber dem Vermieter oder den vertraglichen Kontaktpersonen.
Bei Mietende ist der Mieter verpflichtet die Schlüsselkarten, die als Zugang zu Haus und Wohnung dienen, dem Vermieter zu übergeben oder in der Wohnung zu hinterlassen. Bei einem Verlust von einer oder mehren Karten wird eine Entschädigung von 50 Euro pro Karte fällig.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
- Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
- Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere laute Geräusche, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr zu unterlassen. Bei der Nutzung von Rundfunk-, Fernseh- und Stereoanlage ist ganztägig auf Zimmerlautstärke zu achten.
- Angewendetes Recht und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.